Neuabschluss Haftungsübernahmevereinbarung (HÜV) 2.0 mit Oventrop

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26.03.2019

Der ZVSHK hat auf der ISH mit Oventrop als erstem Partner die neue HÜV 2.0 abgeschlossen.

Bereits seit den 70er Jahren hat der ZVSHK mit diversen Herstellern Haftungsübernahmevereinbarungen (früher: Gewährleistungsvereinbarungen) abgeschlossen, um die Mitgliedsbetriebe umfassend im Falle von produktbedingten Gewährleistungsfällen abzusichern. Damit wurde über die Jahre in der Branche ein Marktstandard bei der Abwicklung entsprechender Reklamationsfälle geschaffen. Die Haftungsübernahmevereinbarung, die inzwischen mit über 80 Herstellerpartnern abgeschlossen wurde, genießt bei den Handwerksbetrieben nach wie vor eine hohe Wertschätzung und bietet einen echten Mehrwert der Mitgliedschaft in unserer Verbandsorganisation.

Um die Rechte der Mitgliedsbetriebe weiter zu stärken und den Vertrag an veränderte rechtliche Rahmenbedingungen anzupassen, hat der ZVSHK die HÜV in seinem Konzept HÜV 2.0 in folgenden Punkten überarbeitet:

  1. Verzicht auf die Unterscheidung zwischen großem und kleinem Werkvertrag.
  2. Digitalisierung der Schadensmeldeprozesse über ein Internetportal.
  3. Anhebung der Höchstersatzsummen auf 1,5 Mio. Euro.
  4. Zusammenführung in einem einheitlichen Vertragswerk.

Aufgrund der langjährigen engen Marktpartnerschaft konnte mit Oventrop als erstem Partner die neue HÜV 2.0 abgeschlossen werden. Im Nachgang zur ISH soll das Konzept nun auch allen weiteren HÜV-Partnern – und natürlich auch weiteren Interessenten - angeboten werden.

Bei produktbedingten Gewährleistungsfällen stehen Ihnen die technischen Berater Ihres SHK-Fachverbandes gerne beratend zur Seite. Unsere Rechtshotline erreichen Sie unter Tel. 0391 53 55 96 16.

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