Anschluss von Feuerstätten an LAS-Systeme

12.06.2018

Der Anschluss von raumluftabhängigen Feuerstätten an Luft-Abgas-Schornsteinsysteme (LAS) führt immer wieder zu Anfragen bei den Fachverbänden. HKI und IPS haben daher eine gemeinsame Information inkl. Pressemitteilung zu dem Thema erstellt, die wir Ihnen mit diesem Rundschreiben gerne weiterleiten. Um Nutzung und Weitergabe an die Mitglieder wird gebeten.

Das Fazit lautet: Auch raumluftabhängige Feuerstätten dürfen an Systemschornsteine angeschlossen werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • In den zugehörigen Herstellerunterlagen darf der Systemschornstein nicht als LAS gekennzeichnet sein.
  • Der Anschluss raumluftabhängiger Feuerstätten muss in der Zulassung des Herstellers
    geregelt sein.
  • Bei Anschluss an die Verbrennungsluftleitung sind alle geforderten Temperatur- und
    Druckverhältnisse zu berücksichtigen. Die Feuerstätte gilt dabei baurechtlich als raumluftabhängig
    (d.h. es gelten 4 Pa Druckbedingung im Aufstellraum, ggf. ist eine Sicherheitseinrichtung
    vorzusehen).

Weitere Informationen finden Sie in der Verbändeinformation sowie in der Pressemittteilung.